Die ADB e.V. sieht ihre Aufgabe darin, die Möglichkeiten der Beratung, Hilfe und Kontrolle für den straffällig gewordenen Menschen im Rahmen der Bewährungshilfe zu optimieren und fachliche, sowie sich daraus ergebende berufspolitische Belange der Bewährungshelferinnen und -helfer wahrzunehmen und zu koordinieren.
Stellungnahme ADB e.V
April 2024
Forderungen an die Deutsche Bundespolitik
nach der Gesamtbundesvorstandssitzung (GBVS) der Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer e.V. in Nürnberg (07.03.2024 – 09.03.2024).
I. Forderung einer jährlichen Bundesstatistik der Strafrechtspflege (Bewährungshilfe/Führungsaufsicht) in Deutschland.
Die bisher nicht vorhandene jährliche Bundesstatistik der Strafrechtspflege in Deutschland stellt einen auffallenden Mangel an grundlegenden Erkenntnissen im Bundesgebiet dar. Darüber hinaus gibt es weiterhin keine aktuellen Erkenntnisse über die Lebenslagen der
Proband:innen im Bundesgebiet.
II. Forderung eines einheitlichen Standards zur digitalen Akte in der Bewährungshilfe in Deutschland
Bei der bundesländerübergreifenden Zusammenarbeit (Amtshilfeersuchen) der Bewährungshilfen scheint eine Übermittlung der E-Akte an andere Bundesländer mit den aktuellen Fachanwendungen kaum möglich.
III. Forderung einer jährlichen Bundesstatistik zu sicherheitsrelevanten Vorfällen in der Bewährungshilfe
Derzeit besteht eine eklatante Forschungslücke zur persönlichen Sicherheit im beruflichen Alltag von Bewährungshelfer:innen in Deutschland. Aus den unterschiedlichen Bundesländern sind verschiedenste Sicherheitskonzepte bekannt, jedoch bleiben die
Erkenntnisse über die Wirksamkeit aus. Durch diese transparente Bundesstatistik könnten die Erkenntnisse erheblich zu einer Reduzierung von sicherheitsrelevanten Vorfällen beitragen.
IV. Forderung einer Veränderung Bundesmeldegesetzes §51
Die Implementierung einer Auskunftssperre für Bewährungshelfer:innen, aus beruflichen Gründen, erscheint überfällig und wird dringend angeraten.
Offener Brief an das Justizministerium
August 2024
Sehr geehrter Herr Minister Dr. Buschmann,
als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedenster Disziplinen bitten wir Sie eindringlich, Ihr Versprechen auf eine Reformierung des § 265a StGB schnellstmöglich einzulösen. Wir möchten Sie in diesem Brief auf die tiefgreifenden Probleme der derzeitigen Rechtslage hinweisen und aufzeigen, wie eine konsequente Entkriminalisierung des sogenannten Erschleichens von Leistungen armutsbetroffene Bürgerinnen und Bürger, Behörden und Justiz entlasten wird.
Die Unterzeichnenden fordern eine konsequente Entkriminalisierung des § 265a StGB. Eine Vielzahl an Argumenten spricht dafür....
Pressemitteilung der Kriminologischen Gesellschaft
Oktober 2024
Vier Forderungen an die Politik:
Anfragen von Medien und Öffentlichkeit bei Kriminologinnen und Kriminologen zur Einordnung von Verbrechen und Kriminalfällen nehmen seit Jahren zu.
Gleichzeitig haben sich die Bedingungen verschlechtert, unter denen Kriminologinnen und Kriminologen diese Aufgabe wahrnehmen.
Die Kriminologische Gesellschaft (KrimG) hat in einer virtuellen Pressekonferenz am Donnerstag (26.9.2024) vier Forderungen an die Politik gerichtet, deren Umsetzung die Qualität der öffentlichen Debatten über Kriminalität in Deutschland, Österreich und der Schweiz verbessern sollen.
Bewährungshilfe als ein spezialisiertes Arbeitsfeld innerhalb der Sozialarbeit richtet ihr berufliches Handeln mit straffällig gewordenen Menschen an den humanitären und demokratischen Grundwerten unseres Sozialstaates aus.
Die Bewährungshelfer:innen respektieren die Würde und Gleichheit eines jeden Menschen, auch derer, die straffällig geworden sind.
Bewährungshilfe setzt sich für die Resozialisierung nach Strafrecht verurteilter Menschen ein. Ziele in der Bewährungshilfe sind die Kriminalprävention und Rückfallvermeidung durch Interventionen unter Berücksichtigung von Menschen- und Freiheitsrechten.
... betreuen ca 170.000 straffällig gewordene Menschen.
... haben alle unsere Bewährungshelfer:innen.
... Ein Hafttag kostet dagegen mehr als 130 € pro Gefangene:r.