Arbeitsgemeinschaft deutscher Bewährungshelfer:innen

Die ADB e.V. sieht ihre Aufgabe darin, die Möglichkeiten der Beratung, Hilfe und Kontrolle für den straffällig gewordenen Menschen im Rahmen der Bewährungshilfe zu optimieren und fachliche, sowie sich daraus ergebende berufspolitische Belange der Bewährungshelferinnen und -helfer wahrzunehmen und zu koordinieren.


Einladung der ADB e.V.
19.08.2024:

Einladung zur 18. Bundesdelegiertenversammlung und Fachveranstaltung zum Cannabisgesetz (21.11.2024)

Die ADB fordert bereits seit mehr als 10 Jahren die Entkriminalisierung von Cannabis-Konsument:innen (https://www.bewaehrungshilfe.de/positionspapiere/) und begrüßt die bundespolitischen Entwicklungen. Mit dem neuen Cannabisgesetz (CanG) und der einhergehenden Teillegalisierung sind viele Akteure der Strafrechtspflege vor neue Herausforderungen gestellt. Daher werden wir am 21.11.2024 eine Fachveranstaltung „Cannabisgesetz - Erfahrungen und Perspektiven aus Praxis & Wissenschaft“ durchführen, welche einen Teil der Bundesdelegiertenversammlung ist. Für die Ausrichtung dieser Veranstaltung konnten wir den DBH Fachverband als Kooperationspartner gewinnen, sodass der 21.11.2024 auch im Rahmen einer anerkannten Fortbildung (Beantragung der Anerkennung durch die Länder Berlin/Brandenburg) von allen Bewährungshelfer:innen besucht werden kann. 

 

Wenn Sie und Ihre Kolleg:innen mehr Handlungssicherheit im Umgang mit dem neuen CanG erlangen und neue Erkenntnisse der Dozierenden erfahren wollen, melden Sie sich (auch unabhängig von der Bundesdelegiertenversammlung) an! Gleichzeitig möchten wir bei dieser Delegiertenversammlung nochmals ausdrücklich für die Teilnahme von interessierten Gästen werben, welche in der Bewährungshilfe tätig sind! 

 

Anmeldung unter: anmeldung@bewaehrungshilfe.de 

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Veranstaltungsflyer und Agenda
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Einladung zur Fachveranstaltung
2024 ADB DBH CanG Fortbildung.pdf
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Pressemeldung des DBH e.V.
14.09.2023:

 

Bundeshaushalt 2024: Mittelreduzierung bei gemeinnützigen Organisationen gefährdet die Existenz des DBH-Fachverband e.V.

 

Die Haushaltskürzungen der Bundesregierung treffen das gesellschaftliche Engagement gemeinnütziger Organisationen in der sozialen Strafrechtspflege. Das Bundesministerium der Justiz teilte mit, dass der DBH-Fachverband für soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. (DBH-Fachverband e.V.) sowie das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung drastische Mittelreduzierung in 2024 zu erwarten haben:

 

Die Bundesmittel allein für den DBH-Fachverband e.V. sollen um mehr als 30 Prozent reduziert werden, trotz zu erwartender weiterer auch inflationsbedingter Kostensteigerungen. Unsere Tätigkeiten werden ausschließlich vom Bundesjustizministerium finanziert. Eine tariflich orientierte Entlohnung der Mitarbeitenden ist damit nicht mehr möglich und steht im Widerspruch zur geplanten Tariftreue des Bundes. Die Weiterbeschäftigung des Personals ist finanziell nicht gesichert. Zentrale Projekte können nicht mehr umgesetzt werden. Dies ist für den DBH-Fachverband existenzgefährdend!

 


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Erfolgsgeschichte

Bewährungshilfe als ein spezialisiertes Arbeitsfeld innerhalb der Sozialarbeit richtet ihr berufliches Handeln mit straffällig gewordenen Menschen an den humanitären und demokratischen Grundwerten unseres Sozialstaates aus.

 

Die Bewährungshelfer:innen respektieren die Würde und Gleichheit eines jeden Menschen, auch derer, die straffällig geworden sind.

 

Bewährungshilfe setzt sich für die Resozialisierung nach Strafrecht verurteilter Menschen ein. Ziele in der Bewährungshilfe sind die Kriminalprävention und Rückfallvermeidung durch Interventionen unter Berücksichtigung von Menschen- und Freiheitsrechten.

3.300 hauptamtliche Bewährungs-helfer:innen...

... betreuen ca 170.000 straffällig gewordene Menschen.

Abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit / Sozialpädagogik...

... haben alle unsere  Bewährungshelfer:innen.

In der Be-währungshilfe kostet ein:e Proband:in 2,50 € pro Tag...

... Ein Hafttag kostet dagegen mehr als 130 € pro Gefangene:r.


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