Die Haushaltskürzungen der Bundesregierung treffen das gesellschaftliche Engagement gemeinnütziger Organisationen in der sozialen Strafrechtspflege. Das Bundesministerium der Justiz teilte mit, dass der DBH-Fachverband für soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. (DBH-Fachverband e.V.) sowie das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung drastische Mittelreduzierung in 2024 zu erwarten haben:
Die Bundesmittel allein für den DBH-Fachverband e.V. sollen um mehr als 30 Prozent reduziert werden, trotz zu erwartender weiterer auch inflationsbedingter Kostensteigerungen. Unsere Tätigkeiten werden ausschließlich vom Bundesjustizministerium finanziert. Eine tariflich orientierte Entlohnung der Mitarbeitenden ist damit nicht mehr möglich und steht im Widerspruch zur geplanten Tariftreue des Bundes. Die Weiterbeschäftigung des Personals ist finanziell nicht gesichert. Zentrale Projekte können nicht mehr umgesetzt werden. Dies ist für den DBH-Fachverband existenzgefährdend!
Dazu Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn, Präsidentin des DBH-Fachverband e.V.:
„Die Sparmaßnahmen der Bundesregierung führen zur Entlassung von Mitarbeitenden und zu einer deutlichen Reduzierung der Tätigkeiten im DBH-Fachverband e.V. In Zeiten des Erstarkens demokratiefeindlicher Einstellungen und populistischer Haltungen sowie zunehmen-der Herausforderungen in der Resozialisierungsarbeit, drängenden Fragen in der Täter:innenarbeit, steigendem Bedarf an Vernetzung und fachlicher Weiterbildung der Fachkräfte in der Bewährungs- und Straffälligenhilfe, ist die Kürzung und Streichung von Mitteln bei gemeinnützigen Einrichtungen der sozialen Strafrechtspflege ein fatales Zeichen. Mit der Föderalisierung der Strafrechtspflege ist seit über einem Jahrzehnt bereits eine zunehmende Diversifizierung in den Bundesländern zu beobachten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 20. Juni 2023 - 2 BvR 166/16 erneut das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG betont und ausdrücklich festgestellt, dass der Staat den Strafvollzug – damit auch die Straffälligenhilfe insgesamt – so ausstatten muss, wie es zur Umsetzung des Resozialisierungskonzepts erforderlich ist. Einen zur Realisierung unverzichtbaren Beitrag leistet hier der DBH-Fachverband e.V., der sich zum Ziel gesetzt hat, der die Bewährungshilfe und Straffälligenhilfe sowie den Täter-Opfer-Ausgleich fachlich stetig weiterentwickelt und zuständige Einrichtungen in der Umsetzung neuer Ideen begleitet. Der DBH-Fachverband e.V. ermöglicht den fachlichen Austausch auf Bundesebene zwischen Praxis und Wissenschaft, stellt (wissenschaftliche) Informationen bereit und beteiligt sich aktiv als Gesprächspartner und Experte an der kriminalpolitischen Weiterentwicklung. Diese Aufgabe und das dafür notwendige Netzwerk ist seit 1951 mit der Arbeit im Fachverband stetig gewachsen.
- Wir bieten als einzige Einrichtung bundesweit regelmäßig Aus- und Weiterbildungen für die Bereiche Bewährungs- und Straffälligenhilfe sowie Täter-Opfer-Ausgleich und Restorative Justice an. Hier werden aktuelle Fragen der Sozialen Arbeit, des Strafrechts und der Kriminalpolitik aufgegriffen. Die modulare Ausbildung zum/zur Media-tor:in in Strafsachen, die bereits seit 1991 existiert, gilt als Grundvoraussetzung für eine Tätigkeit in diesem Arbeitsfeld. Die Ausbildung schließt mit der Zertifizierung zum/zur Mediator:in Strafsachen ab. In 2022 haben wir insgesamt 900 Teilnehmer:innen mit unserem Aus- und Fortbildungsangebot erreicht, davon haben 54 Personen erfolgreich die Gesamtausbildung zum/zur Mediator:in Strafsachen abgeschlossen.
- Wir ermöglichen durch unsere Formate einen bundesweiten und einzigartigen Austausch zwischen den Fachkräften der sozialen Strafrechtspflege.
- Wir stellen nationale und europäische Informationen über die soziale Strafrechtspflege über unsere Websites zusammen. Es gibt keine vergleichbare Informationsquelle für Fachkräfte der Bewährungs- und Straffälligenhilfe sowie aus dem Täter-Opfer-Ausgleich.
- Wir sind Herausgeber der Fachzeitschrift zum Spannungsfeld „Bewährungshilfe – Soziales, Strafrecht, Kriminalpolitik“ sowie des TOA-Magazins. Diese gehören zu den bekanntesten Fachmedien des Arbeitsfeldes.
- Wir beziehen Stellung zu Gesetzesentwürfen des Bundesministeriums der Justiz so-wie der Landesjustizministerien. In den letzten drei Jahren haben wir mehr als 13 Stellungnahmen verfasst und veröffentlicht. Wir werden als Experte bei Anhörungen geladen, wie z.B. zur mündlichen Verhandlung vorm Bundesverfassungsgericht (zu-letzt 2022 zur Gefangenenvergütung) oder vor dem Rechtsausschuss des Bundesta-ges (zuletzt zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Fixierung psychisch kranker Untergebrachter im Bundesstrafvollzugsgesetz).
Der DBH-Fachverband e.V. wurde 1951 gegründet und wird seitdem vom Bundesministerium der Justiz gefördert. 1981 war der DBH-Fachverband e.V. an der Gründung der Confederation of European Probation (CEP) beteiligt und ist seitdem aktives Mitglied. Der DBH-Fachverband e.V. ist ebenfalls Gründungsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) im Jahr 1990 gewesen und seitdem ständiges Vorstandsmitglied.
Zum DBH-Fachverband e.V. gehört das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung, es wurde am 01. Januar 1992 auf Beschluss des Bundestages als Einrichtung im DBH-Fachverband e.V. verankert. Im DBH-Fachverband sind aus nahezu allen Bundesländern Vereine und Verbände aus der sozialen Strafrechtspflege mit insgesamt über 6.000 Mitgliedern zusammengeschlossen, die für Klienten und Probanden der Strafrechtspflege wesentliche und notwendige Beratungs-, Unterstützungs-, Trainings- und Therapieangeboten zur Resozialisierung anbieten (z.B. Betreuung nach der Haftentlassung, Schuldenberatung, Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Anti-Gewalt-Training, Wohnplatzvermittlung).
DBH e.V. - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik
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