Stellungnahme
Höhergruppierung der Bewährungshelfenden von Entgeltgruppe S15 in S17 im TV-L, Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, Entgeltordnung der
Länder
Die Tätigkeit als Bewährungshelfende ist gekennzeichnet durch überwiegend
besondere Schwierigkeit und Bedeutung und nicht nur in dem geringeren
Umfang wie in der Entgeltgruppe S15 genannt.
Die Tätigkeitsmerkmale Bewährungshelfender sind stetig und nun wieder verstärkt durch die fachliche Fortschreibung der Qualitätsstandards der bayerischen Bewährungshilfe
professionalisiert und dem Stand der aktuellen Forschung angeglichen.
Als Bewährungshelfende arbeiten wir, wie in der Protokollerklärung Nr. 4 als
schwierige Tätigkeit eingestuft, zum großen Teil
a) mit Suchtmittelabhängigen,
b) mit HIV-Infizierten oder an AIDS erkrankten Personen sowie unter
d) genannt selbstverständlich mit Strafgefangenen.
Im Vergleich zu anderen Institutionen steht die Arbeitsbeziehung zur:m Proband:in im
Vordergrund, welche nur durch richterlichen Beschluss beendet werden kann.
Ein weiteres signifikantes Kriterium zur besonderen Schwierigkeit und Bedeutung sind die äußerst herausfordernden Multiproblemlagen der zu betreuenden Klientel, welche einen erhöhten Betreuungs- und Unterstützungsbedarf aufweisen. Zudem bestehen bei unseren
Proband:innen besonders schwierige Persönlichkeitsakzentuierungen, was einen starken Anstieg der unter Führungsaufsicht stehenden Personen statistisch nach sich zieht.
Bewährungshelfende müssen bei jeder:m einzelner:n Proband:in sozialpädagogische Einschätzungen zu einem möglichen Rückfall mit dessen Wahrscheinlichkeit und Eingrenzung des Deliktbereiches mittels Beobachtung der Lebensführung treffen.
Spezielles Fachwissen und das Anwenden von lösungsorientierten Methoden aus der aktuellen Forschung in sämtlichen Lebensbereichen sind vonnöten, um die Rückfälligkeit zu minimieren und letztlich dem gesellschaftlichen sowie gesetzlichen Auftrag der
Resozialisierung gerecht zu werden. Dies trägt wesentlich zum inneren Frieden und zur Sicherheit im Land bei.
Die Einarbeitungszeit neuer Kolleg:innen umfasst, trotz Studiums der Sozialen Arbeit und im besten Falle Erfahrung in der Straffälligenhilfe, derzeit ungefähr zwei Jahre. Dies beinhaltet neben
Einführungsseminaren weiter Fortbildungen im Bereich Gesprächsführung als auch fachlichen Spezialthemen wie der Arbeit mit Gewalt- und Sexualstraftätern, den Umgang mit Betrügern und nach
zweijähriger Tätigkeit als Bewährungshelfende die Betreuung von sogenannten ‚Risikoproband:innen‘.
Ebenso ist für erfahrene Kolleg:innen ständiges Fortbilden vonnöten, um bei jeder:m Proband:in selbständig ein Fallverstehen zu gewinnen und dadurch ganzheitlich helfend und betreuend begleiten
zu können.
Eine Höhergruppierung steigert letztendlich auch die Attraktivität, sich als Sozialpädagog:in in dem sehr anspruchsvollen Arbeitsfeld der Bewährungshilfe zu bewerben. Um den Aufgaben als Bewährungshelfende gerecht zu werden, braucht es auch künftig hoch motivierte, kompetente und überdurchschnittlich qualifizierte Sozialpädagog:innen. Eine
Höhergruppierung wirkt dem Fachkräftemangel entgegen und ist für die weitere Personalgewinnung unabdingbar.
Wir fordern daher die Unterstützung seitens des Ministeriums, sich für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe S17 gegenüber der Tarifgemeinschaft deutscher Länder einzusetzen.Gerne stehen ich oder die Mitglieder der Fachkommission für ein klärendes
Gespräch oder etwaige Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Kittel
Zuständiger Gewerkschaftssekretär
LFV Justiz/Justizvollzug ver.di Bayern