Die geplanten drastischen Kürzungen im Landeshaushalt NRW 2025, die den Bereich der freien Straffälligenhilfe betreffen, stoßen bei der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Bewährungshelfer:innen e.V. (ADB) auf begründete Kritik. Wir möchten deshalb nachdrücklich auf die schwerwiegenden Folgen dieser Maßnahmen hinweisen und fordern die Landesregierung auf, die Kürzungspläne zu überdenken. Wir warnen ausdrücklich vor drohenden Dominoeffekten.
Die freie und staatliche Straffälligenhilfe ist ein elementarer Baustein im Justiz und Sozialsystem in Deutschland und trägt wesentlich zur inneren Sicherheit durch Kriminalprävention bei.
Gezielte Unterstützungsmaßnahmen wie soziale Beratung, Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) und Vermittlung in gemeinnützige Arbeit ermöglichen straffällig gewordenen Menschen gesellschaftliche Teilhabe. Dabei trägt die freie und staatliche Straffälligenhilfe nicht nur zur Entlastung der Justiz und des Strafvollzugs bei, sondern führt auch zur Reduzierung von Rückfallquoten und damit letztendlich zu Steuerersparnissen.
Einschnitte in der Betreuung gefährdeter Gruppen werden unweigerlich zu einer massiven Reduzierung der Betreuungsqualität und Betreuungsintensität führen.
Einrichtungen werden gezwungen sein, ihr Angebot drastisch zu kürzen oder sogar ganz einzustellen. Besonders betroffen sind dabei spezialisierte Beratungsstellen für Täter-Opfer-Ausgleich und Therapiemaßnahmen für Gewalt- und Sexualstraftäter:innen, deren Kapazitäten schon jetzt erschöpft sind.
Dies wird nicht nur die Betreuung straffälliger Menschen einschränken, sondern auch das Rückfallrisiko signifikant erhöhen. Eine gelungene Resozialisierung ist jedoch ein zentraler Pfeiler zur Kriminalprävention. Kürzungen in diesem Bereich schaden der Gesellschaft unmittelbar: Rückfälle in die Kriminalität führen zu neuen Opfern. Neue Verurteilungen belasten langfristig das Justizsystem und damit den Haushalt.
Schädliche Auswirkungen auf den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) Besonders besorgniserregend ist aktuell die Einstellung der Finanzierung des Täter-Opfer-Ausgleichs ab 2025 in NRW. Der TOA stellt ein unerlässliches Instrument dar, um Konflikte zwischen Opfern und Tätern zu lösen und den sozialen Frieden zu wahren. Ohne TOA werden Opfer von Straftaten um eine wichtige Möglichkeit der Aufarbeitung und Wiedergutmachung gebracht. Die bisherigen Einsparungen, die durch den TOA für das Justizsystem erzielt wurden, wären verloren, und es ist zu erwarten, dass dadurch zusätzliche Kosten im
Strafvollzug entstehen.
Überforderung des Systems
Die geplanten Kürzungen werden nicht nur die freie Straffälligenhilfe betreffen, sondern werden perspektivisch auch den ambulanten Sozialen Dienst (ASD) der Justiz erheblich belasten. Bereits jetzt ist das Personal durch zusätzliche Aufgaben stark beansprucht. Eine Verlagerung der Aufgaben, die bisher durch die freie Straffälligenhilfe übernommen wurden, würde das System des ASD überfordern und sich nachteilig auf die Qualität der Betreuung auswirken.
Langfristige Folgen
Die Kürzungen gefährden die soziale Infrastruktur und untergraben die Bemühungen um ein sicheres und stabiles gesellschaftliches Zusammenleben. Es droht die Zunahme von Kosten für vermeidbare Inhaftierungen und eine Schwächung der öffentlichen Sicherheit. Die Kürzungen führen nicht zu Einsparungen, sondern erhöhen langfristig die Kosten für das Justiz- und Sozialsystem, da sie die Entwicklung von Rückfällen und damit verbundene
Straffälligkeit begünstigen.
Fazit
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer e.V. appelliert eindringlich an die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, die geplanten Kürzungen zurückzunehmen und die Finanzierung der freien Straffälligenhilfe im bisherigen Umfang sicherzustellen.
Nur so kann die erfolgreiche Präventionsarbeit der freien Träger fortgeführt werden, die maßgeblich zur Kriminalitätsreduktion und Resozialisierung beiträgt.
Anknüpfend sollte eine Sparpolitik darauf abzielen Inhaftierungen zu vermeiden und damit ein positives, nachhaltig wirksames Beispiel auch für andere Bundesländer zu werden. Denn die auskömmliche Finanzierung dient der Rückfallprävention straffällig gewordenen Menschen und damit auch der Sicherheit und dem Wohl der gesamten Gesellschaft.
Täter:innenarbeit bleibt aktiver Opferschutz!
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen des Bundesvorstandes
Thomas Fetting
Bundesvorsitzender