Allgemein:
- Ca. 80 Prozent der KlientInnen sind nach allgemeinem Strafrecht verurteilt.
- Ca. 20 Prozent der KlientInnen werden nach Jugendstrafrecht verurteilt.
- Laut der repräsentativen Richterbefragung der ADB e.V. aus dem Jahr 2003 lehnen 93 % der befragten Richter die Privatisierung der Bewährungshilfe ab.
Über Bewährungshelfer
- In der Bundesrepublik Deutschland betreuen rund 3.300 hauptamtliche BewährungshelferInnen ca. 170.000 straffällig gewordene Menschen.
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BewährungshelferInnen haben ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit / Sozialpädagogik.
- BewährungshelferInnen stehen den KlientInnen helfend und betreuend zur Seite.
- Bewährungshelfer:innen kontrollieren die Erfüllung der Auflagen und Weisungen.
- Bewährungshelfer:innen leisten dadurch einen Beitrag zur inneren Sicherheit. Täterarbeit ist Opferschutz.
- BewährungshelferInnen werden auch im Rahmen Führungsaufsichten beigeordnet.
Kosten:
- Die Betreuung eines Klienten durch die Bewährungshilfe kostet den Steuerzahler pro Tag rund 2,50 Euro.
- Ein Hafttag kostet dagegen durchschnittlich 100,- Euro pro Gefangenen.
- Ein Klient mit elektronischer Fußfessel kostet rund 70 Euro am Tag (Hessen).