Arbeitsgemeinschaft deutscher Bewährungshelfer:innen

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer (ADB) wurde am 6. Oktober 1953 gegründet.


Seit 1994 ist die ADB ein eingetragener gemeinnütziger Verein (ADBeV).

Die ADBeV ist der Zusammenschluss der Landesarbeitsgemeinschaften der hauptamtlichen Bewährungshelferinnen und -helfer der Bundesrepublik Deutschland. Diese Landesarbeitsgemeinschaften haben eigene Geschäftsordnungen und sind in der Regel bis zur Basis durchstrukturiert (z. B. in Bezirksgruppen und Bezirksarbeitsgemeinschaften).

 

Die ADBeV ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Die Mitarbeit in der ADBeV und ihren Gremien geschieht ehrenamtlich.

 

Die nachfolgenden Grundsätze und Positionen gelten grundsätzlich als Leitbild für die Politik der ADBeV. Für die dreijährige Dauer der Amtsperiode des ADBeV-Vorstandes sind sie der Orientierungsrahmen. Ziele, Aufgaben und Positionen werden kontinuierlich überprüft, modifiziert und weiterentwickelt.

 

Die Zielorientierung der ADBeV ist seit ihrer Gründung im Kern gleich geblieben. Die ADBeV sieht ihre Aufgabe darin, die Möglichkeiten der Beratung, Hilfe und Kontrolle für den straffällig gewordenen Menschen im Rahmen der Bewährungshilfe zu optimieren und fachliche, sowie sich daraus ergebende berufspolitische Belange der Bewährungshelferinnen und -helfer wahrzunehmen und zu koordinieren.