Ziele

Satzungsgemäße Ziele

  • Die ADBeV sieht ihre Aufgabe darin, die Möglichkeiten der Beratung und Hilfen für straffällig gewordene Menschen im Rahmen der Resozialisierung zu verbessern
  • Erfahrungsaustausch sowie gegenseitige Beratung und Unterstützung der Bewährungshelferinnen und -helfer 
  • Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung der Bewährungshelferinnen und -helfer
  • Stellungnahmen zu grundsätzlichen und praktischen Fragen der Bewährungshilfe
  • Stellungnahmen zu kriminal-, sozial- und gesellschaftspolitischen Fragen. Mitarbeit bei entsprechenden Gesetzesvorbereitungen
  • Öffentlichkeitsarbeit


Fachliche und berufspolitische Kernforderungen

 

  • Flächendeckende Supervision und Fortbildung
  • Zeitgemäße Ausstattung mit Kommunikationstechnik
  • Methodenvielfalt ( z.B. Einzelfallhilfe, Case-Management, Projekt-, Gruppen- und Gemeinwesenarbeit)
  • Kollegiale Organisationsformen
  • Kompetente Leitung und Personalentwicklung
  • Umsetzung und Fortentwicklung der Arbeitsfeldkonzeption
  • Praxisorientierte Qualitätsentwicklung und -sicherung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit
  • Nationaler und internationaler Erfahrungsaustausch
  • Qualifizierte Zusammenarbeit in der Entlassungsvorbereitung zwischen den Justizvollzugsanstalten und der Bewährungshilfe
  • Kooperation und Vernetzung mit der freien Straffälligenhilfe und anderen Anbietern Sozialer Arbeit


Sozial- und kriminalpolitische Kernforderungen

 

  • Bereitstellung und Subventionierung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Klienten
  • Schaffung von angemessenem und bezahlbarem  Wohnraum
  • Bedingungslose soziale Grundsicherung
  • Reduzierung und Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen
  • Flächendeckendes Angebot der Substitutionsbehandlung
  • Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs
  • Offener Vollzug als Regelvollzug, Dezentralisierung des Vollzuges, heimatnahe Unterbringung
  • Tarifgerechte Entlohnung von Gefangenenarbeit und Übernahme der Gefangenen in die Sozialversicherung
  • Rechtsanspruch auf Hafturlaub zur Vorbereitung der Haftentlassung
  • Personeller und sachlicher Ausbau der Bewährungshilfe statt elektronischer Überwachung